zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 35, 15. Dezember 1998, Seite R 122

Abgabestelle i. S. d. ZustellG

Bei dem Arbeitsplatz, der als Abgabestelle im Sinne des Zustellgesetzes in Betracht kommt, muß es sich auch in örtlicher Hinsicht um die Stelle handeln, an der der Zustelladressat tatsächlich arbeitet; bei einer großen Behörde, wie dem Bundesministerium, reicht also die Zustellung an irgendeine räumlich getrennte Dienststelle nicht aus, um als Zustellung „am Arbeitsplatz" in Betracht zu kommen. - (§ 4 Zustellgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...