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SWK 35, 15. Dezember 1998, Seite K 21

Umsatzsteuer - Tätowierer

Tätowierer (§ 10 UStG)

Ein Tätowierer führt sonstige Leistungen aus, die mit dem Normalsteuersatz zu versteuern sind (BFH , V R87/97 in BB 2246).

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