Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 35, 15. Dezember 1998, Seite K 21
Umsatzsteuer - Tätowierer
Tätowierer (§ 10 UStG)
Ein Tätowierer führt sonstige Leistungen aus, die mit dem Normalsteuersatz zu versteuern sind (BFH , V R87/97 in BB 2246).