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Ankündigungsabgabe Wien
•Die Ankündigung von Konzerten fällt nicht unter die Bestimmung des § 3 Abs. 2 des Beschlusses des Wiener Gemeinderates vom , wonach Ankündigungen, die ausschließlich oder vorwiegend und ohne Erwerbsabsichten wissenschaftlichen, gemeinnützigen oder Bildungszwecken dienen, über Ansuchen von der Ankündigungsabgabe zu befreien sind. - (§ 3 Abs. 2 Wiener Ankündigungsabgabegesetz 1983), (Abweisung)
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