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Doppelt ansässige Gesellschaften und internationale Schachtel
(SWK) - In einer vor kurzem veröffentlichten Rechtsauskunft ist das BMF davon ausgegangen, daß doppelt ansässige Kapitalgesellschaften nicht das internationale Schachtelprivileg des § 10 Abs. 2 KStG in Anspruch nehmen können. In einem Beitrag, der in der Dezember-Ausgabe der im Verlag Linde erscheinenden Fachzeitschrift „Steuer und Wirtschaft International" (SWI) veröffentlicht ist, setzt sich Dr. Claus Staringer kritisch mit dieser Auffassung des Finanzministeriums auseinander. Er kommt zum Ergebnis, daß alle unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften - und somit auch doppelt ansässige Kapitalgesellschaften, soweit sie entweder Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in Österreich haben - in den Anwendungsbereich der Befreiung nach § 10 Abs. 2 KStG fallen können. Neben systematischen Argumenten führt Staringer auch das Argument der gemeinschaftskonformen Interpretation an: Die Mutter-Tochter-Richtlinie verpflichtet zur Anwendung des § 10 Abs. 2 Z 1 KStG.