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SWK 35, 15. Dezember 1998, Seite 121

Unzumutbare Wohnsitzverlegung

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist die – vorübergehende oder ständige – Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung gegeben, wenn der Erwerbstätige verheiratet ist, mit seinem Ehepartner einen (Familien)Wohnsitz begründet hat und in der Folge aufgrund einer auswärtigen Berufstätigkeit einen weiteren Haushalt am Arbeitsort begründet. - (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 in der für das Jahr 1992 geltenden Fassung), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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