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SWK 35, 15. Dezember 1998, Seite R 122
Unaufgeklärter Vermögenszuwachs
•Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH rechtfertigt ein in einem mängelfreien Verfahren festgestellter unaufgeklärter Vermögenszuwachs die Annahme, daß die Vermehrung des Vermögens aus nicht einbekannten Einkünften herrührt. - (§ 184 BAO), (Abweisung)
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