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Körperschaftsteuer - Pauschale Einzelwertberichtigungen
Pauschale Einzelwertberichtigungen (§ 14 Abs. 3 KStG)
Werden von einer Bank alle Forderungen gegenüber Freiberuflern pauschal mit 0,5 bis 1% wertberichtigt, dann liegt eine pauschale Wertberichtigung vor. Die im Erlaßweg gedeckte „pauschale Einzelwertberichtigung" findet im Gesetz keine Deckung und ist damit nicht anzuerkennen ().