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SWK 23, 15. August 1998, Seite R 84

Wiedereinsetzung

Verfahrensrecht - (§ 229 Abs. 1 nö AO 1977)

Einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist dann nicht stattzugeben, wenn die Partei leichtes Verschulden trifft. Hätte im vorliegenden Fall der einschreitende Rechtsanwalt den Schriftsatz eindeutig als solchen gekennzeichnet, wäre nämlich die Kuvertierung und Absendung des unrichtigen Schriftsatzes unterblieben. Insofern ist dem Rechtsanwalt „eigenes schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen". (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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