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Wertgesicherte Pflichtteilsforderung
Gemäß § 27 Abs. 2 Z 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen auch nominelle Mehrbeträge aufgrund einer Wertsicherung. Woran die Wertsicherung geknüpft ist und wie sie berechnet wird, ist für das Vorliegen der Steuerpflicht unmaßgeblich (vgl. SWK-Heft 25/1993, Seite A 417, Wertsicherungsbeträge bei langfristigen Kaufpreisraten; , wertgesicherte stille Beteiligung). Der Umstand, daß die Pflichtteilsforderung einschließlich Wertsicherung durch Hingabe von (wertmäßig diesen Betrag übersteigenden) Liegenschaften bzw. Liegenschaftsanteilen abgegolten wird, hat auf die Steuerpflicht nach § 27 Abs. 2 Z 1 EStG keinen Einfluß. (