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SWK 23, 15. August 1998, Seite R 83

Ortstaxe Salzburg

Wird ein Objekt (Hütte), auch ohne Licht- und Wasseranschluß, in schneelosen Monaten jeweils 3 bis 5 Tage benützt, liegt eine Ferienwohnung vor, für die eine besondere Ortstaxe vorzuschreiben ist. - (§ 2 Salzburger Ortstaxengesetz 1992), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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