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SWK 23, 15. August 1998, Seite R 80

Börsenumsatzsteuer

Eine Börsenumsatzsteuer ist für die Übertragung von Geschäftsanteilen an einer inländischen GmbH zu entrichten, wenn sie in Form zweier getrennter Notariatsakte (Angebots- und Annahmeerklärungen) erfolgen und wenn die bevollmächtigte Rechtsanwalts-Erwerbsgesellschaft nicht bloß zur Veräußerung des Geschäftsanteiles, sondern auch zur Annahme des Anbotes berechtigt war. - (§ 17 Abs. 1 KVG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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