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SWK 23, 15. August 1998, Seite R 84
Parkgebühren OÖ
•Überflüssige Spruchbestandteile eines Bescheides betreffend die Übertretung des oberösterreichischen Parkgebührengesetzes vermögen keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides zu begründen. - (§ 5 Abs. 2 und 3 der VO des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom ), (Abweisung)
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