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Fahrbahnkostenbeitrag OÖ
•Im Zusammenhang mit der Vorschreibung eines Fahrbahnkostenbeitrages ist für Abgabentatbestände, die vor dem verwirklicht wurden, noch die oberösterreichische Bauordnung 1976 maßgeblich. - (§ 58 Abs. 1 OÖ BauO 1994), (Abweisung)
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