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SWK 23, 15. August 1998, Seite S 511

Mehrere Betriebszwecke, IFB bei vermieteten Gebäuden

Sachverhalt

Eine GmbH ist im Bereich Handel und Reparatur von Kfz tätig. Als zweites Standbein ist geplant, auf einer vorhandenen Liegenschaft ein Bürogebäude zu errichten und dieses zu vermieten. Die Vermietung wird einen wesentlichen Anteil am Umsatz des Unternehmens haben. Kann für die Herstellungskosten des Gebäudes ein IFB beansprucht werden?

Rechtliche Beurteilung

Gemäß § 10 Abs. 3 EStG i. d. F. BGBl. Nr. 253/1993 darf für Gebäude der IFB nur insoweit geltend gemacht werden, als sie unmittelbar dem Betriebszweck dienen. Die bis für vermietete Gebäude wirksam gewesene weitere Voraussetzung einer gewerblichen Vermietung ist entfallen. Sofern der Betriebszweck in der „Gebäudevermietung" gelegen ist, kann ein IFB geltend gemacht werden. Werden von einem Betrieb zwei oder mehrere Betriebszwecke verfolgt, so darf der Betriebszweck „Gebäudevermietung" gegen dem/den anderen Betriebszweck/en nicht nur von untergeordneter Bedeutung sein. Von einer untergeordneten Bedeutung wird dann auszugehen sein, wenn der Umsatz der Gebäudevermietung 20% des Gesamtumsatzes nicht übersteigt. (

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