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Grundstücksgeschäft: Spekulation
•Bei der Beantwortung der Frage, ob der Erwerb und die Veräußerung eines Grundstückes als Spekulationsgeschäft zu erfassen ist, kommt es entscheidend darauf an, ob dieses Verhalten in Ausübung des Berufes als freiberuflich Tätiger bzw. als Rechtsanwalt gesetzt wird oder die Berufsausübung dazu nur Gelegenheit schafft. - (§ 30 EStG 1988)
Im Beschwerdefall war nur zu prüfen, ob es zum Berufsbild eines Rechtsanwaltes gehört, bei Versteigerungen von Grundstücken mitzubieten, um so Meistbote in die Höhe zu treiben, was der VwGH im vorliegenden Fall verneinte. (Abweisung)
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