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SWK 23, 15. August 1998, Seite R 81

Grunderwerbsteuer

Wenn jemand in einer Vereinbarung ausdrücklich den Auftrag zum Verkauf von Grundstücken, und zwar mit der besonderen Ausprägung, die Auswahl der Käufer einzig und allein vorzunehmen, erhält, bekommt er damit wesentliche Befugnisse des Eigentümers übertragen; dieser Vorgang unterliegt der Grunderwerbsteuer. -(§ 1 Abs. 2 GrEStG), (Abweisung)

(, 0330)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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