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Eingangsabgaben
• Eingangsabgaben - (§ 57 ZollG 1988)
Im Rahmen einer Eingangsabfertigung einer aus Italien stammenden Warensendung (2400 Flaschen „Frizzante") wäre es Sache der Beschwerdeführerin gewesen, Bedenken dahingehend anzumelden, ob bei der amtlichen Probenziehung jeweils eine Flasche allein ausreicht, repräsentative Untersuchungsgrundlagen für eine derartige Menge von Flaschen darzustellen. (Abweisung)
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