Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 23, 15. August 1998, Seite R 83
Zeugengebühr
•Übersieht die belangte Behörde, daß sie auf Grund einer Kostenentscheidung dem Beschwerdeführer nur die Hälfte der durch die Zeugengebühr verursachten Kosten auferlegen darf, ist der angefochtene Bescheid aufzuheben. - (§ 7 GEG 1962), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()