zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23, 15. August 1998, Seite R 83

Parkabgabe Vorarlberg

Ist dem Bescheid über eine Parkabgabe u. a. nicht zu entnehmen, welche genaue Aufschrift die Hinweistafeln trugen und ob diese auch einen Hinweis auf den Geltungsbereich der Abgabenvorschrift enthielten, weiters ob die Hinweistafeln nach ihrem Aufstellungsort als örtlichen Geltungsbereich beide Fahrbahnseiten erkennen ließen, ist er für den Verwaltungsgerichtshof nicht überprüfbar. - (§ 7 Abs. 1 lit. a Vorarlberger Parkabgabegesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...