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Firmenbucheintrag: Pauschalgebühr
•Eine Pauschalgebühr betreffend die Eintragung einer erfolgten Kapitalerhöhung und diverser anderer gesellschaftsrechtlicher Vorgänge im Firmenbuch sind Abgaben, die als Gegenleistung für im Allgemeininteresse gesetzlich vorgeschriebener Vorgänge erhoben werden, und stehen nicht im Konflikt mit dem Gemeinschaftsrecht. - (TP 10 D I d 3 GGG), (Abweisung)
(2 Erk. , 97/16/0051)