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Grundstückslieferung durch Kleinunternehmer
Ist seit 19. 6. 1998 die Kleinunternehmerregelung wieder eine Kleinunternehmerbegünstigung?
Mit Artikel XV des Budgetbegleitgesetzes, BGBl. I Nr. 79/1998, kann seit der Unternehmer einen an sich nach § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 steuerfreien Umsatz als steuerpflichtig behandeln (opting out). Im folgenden wird dieser Vorgang aus der Sicht des Kleinunternehmers im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 (Umsatz unter 300.000 S) an Hand eines Beispiels betrachtet:
Im Jahre 1997 wird von Herrn U., einem Unselbständigen, der im übrigen keine weiteren Einkünfte oder Umsätze erzielt, eine Eigentumswohnung zum Zwecke der anschließenden Wohnraumvermietung als Vermögensanlage erworben. Der Kaufpreis beträgt 1,020.000 S. Der Verkäufer stellt gemäß § 12 Abs. 14 UStG 1994 eine Vorsteuer von 20.000 S gesondert in Rechnung. Herr U. verzichtet gemäß § 6 Abs. 3 UStG nicht auf die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 und will seine Umsätze unecht steuerbefreit wissen, da aufgrund der Mieteinnahmen der nächsten fünf Kalenderjahre im Vergleich zum möglichen Vorsteuerabzug mit einer höheren Umsatzsteuerschuld zu rechnen sein wird, da die Miete ohne Betriebskosten 5.500 S beträgt.
Am möchte Herr K. diese Eigentumswohnung um 1,3 Mio. S erwerben. Da Herr U. das Angebot interessant findet, entschließt er sich zum Verkauf (wohl wissend um die darauf lastende Spekulationsgewinnbesteuerung). Auch...