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SWK 34, 1. Dezember 1998, Seite 119

Verfahren: Wiedereinsetzung

Wird im Spruch eines Bescheides der Beschwerdeführer nicht als Empfänger genannt, ist ein von ihm eingebrachter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Frist zur Einbringung einer Berufung nicht legitimiert. - (§ 246 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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