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SWK 34, 1. Dezember 1998, Seite R 119

Gerichtsgebührenpflicht

Stellt die getroffene Vereinbarung zivilrechtlich die Begründung einer Leistungspflicht des Mieters dar, bis zur Räumung einen einvernehmlich reduzierten Bestandzins zu bezahlen, liegt darin eine für die Gerichtsgebührenpflicht maßgebliche Übernahme einer Leistungspflicht vor. - (§ 14 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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