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SWK 34, 1. Dezember 1998, Seite 748

Qualifikation von Vorsteuer nach § 12 Abs. 10 UStG im Insolvenzfall

(BMF) - Wie aus den einschlägigen Medien hinreichend bekannt ist, hat der OGH in der Entscheidung vom , 8 Ob 2244/96z, ausgeführt, die aus Anlaß der steuerfreien Veräußerung einer Liegenschaft im Konkurs des Unternehmens erforderliche Vorsteuerberichtigung stelle eine Konkursforderung des Fiskus dar. Das Bundesministerium für Finanzen steht trotz der vorgenannten Entscheidung des OGH, auch gestützt auf die Entscheidung des , SZ 66/15, JBl. 1993, 795, auf dem Standpunkt, daß die Forderung aus der Berichtigung der Vorsteuer nach § 12 Abs. 10 UStG eine Masseforderung im Konkurs bzw. eine bevorrechtete Forderung im Ausgleich darstellt.

Die Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs. 10 UStG führt in Insolvenzfällen nach der Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen zu einer Masseforderung nach § 46 Abs. 1 Z 2 KO bzw. zu einer bevorrechteten Forderung nach § 23 Abs. 1 Z 2 AO. In einem gleichgelagerten Fall wurde gegen die Republik Österreich eine Feststellungsklage eingebracht. Es wird abzuwarten sein, wieweit die Gerichte und letztlich der OGH der im Verfahren fundiert vorgebrachten Rechtsansicht der Finanzverwaltung Berechtigung zuerkennen. Bis zum Vorliegen eines die Rechtsansicht des Bundesministeriums ...

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