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SWK 34, 1. Dezember 1998, Seite 741

Bewertung bei der Einbringung von inländischen Mitunternehmeranteilen gemäß § 16 Abs. 2 UmgrStG

Bringt ein nicht der EU angehörender Abgabepflichtiger einen inländischen Mitunternehmeranteil in eine inländische Kapitalgesellschaft als Sacheinlage ein, kommt es unabhängig davon, ob der Einbringende neue Anteile erhält oder nicht, zur Aufwertungsbesteuerung i. S. d. § 16 Abs. 2 Z 2 UmgrStG. Bringen inländische oder der EU angehörende ausländische Mitunternehmer gleichzeitig oder nicht gleichzeitig ihre Mitunternehmeranteile in die gleiche oder eine andere Kapitalgesellschaft als Sacheinlage ein, kommt es zur zwingenden Buchwerteinbringung bzw. bei ausländischen EU-Angehörigen u. U. zur Aufwertungsoption (§ 16 Abs. 3 Z 1 UmgrStG). (

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