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SWK 34, 1. Dezember 1998, Seite 738

Einkommensteuerliche Behandlung der Gesellschafter einer nach Art. II UmgrStG umgewandelten Kapitalgesellschaft

Aus gegebenem Anlaß teilt das BMF seine Rechtsansicht zu den Wirkungen einer Umwandlung gemäß Art. II UmgrStG auf die Gesellschafter der umgewandelten Kapitalgesellschaft mit. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.

Nach § 9 Abs. 1 UmgrStG geht das Vermögen der umgewandelten Kapitalgesellschaft zwingend zu den steuerlich maßgebenden Buchwerten laut Umwandlungsbilanz auf den Rechtsnachfolger über, es unterbleibt damit im Regelfall die Liquidationsbesteuerung i. S. d. § 20 KStG.

Auf Gesellschafterebene wird für die Anteilsinhaber, die den Umwandlungsbeschluß fassen (unabhängig davon, ob sie den Anteil vor oder nach dem Umwandlungsstichtag erworben haben), die Beteiligung an der umgewandelten Kapitalgesellschaft mit Beginn des dem Umwandlungsstichtag folgenden Tages im Falle

• einer errichtenden Umwandlung durch einen Mitunternehmeranteil und

• einer verschmelzenden Umwandlung durch das übernommene Vermögen der umgewandelten Kapitalgesellschaft

ersetzt. Auch auf Gesellschafterebene unterbleibt die mit einer Liquidationsbesteuerung der Kapitalgesellschaft verbundene Besteuerung der stillen Reserven der untergehenden Anteile im Wege der §§ 4 bzw. 31 EStG.

Maßge...

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