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Auswirkungen der Einbringung eines Mitunternehmeranteiles nach Art. III UmgrStG auf die übernehmende Körperschaft hinsichtlich eines miteingebrachten Sonderbetriebsvermögen
1. Das BMF hat es in der Anfragebeantwortung vom , SWK-Heft 2/1998, Seite S 27, für denkmöglich gehalten, daß bei der Einbringung von Mitunternehmeranteilen einschließlich eines bestehenden Sonderbetriebsvermögens nach Art. III UmgrStG das Sonderbetriebsvermögen nicht unmittelbar in das Betriebsvermögen der übernehmenden Kapitalgesellschaft übergeht, sondern als ein der übernehmenden Kapitalgesellschaft zuzurechnendes Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmerschaft fortbesteht, wenn diese Mitunternehmerschaft und die Widmung bzw. Nutzungsüberlassung an sie nach der Einbringung weiterbesteht. Das BMF hält diese Auffassung nicht nur für denkmöglich, sondern auch für methodisch richtig.
2. Scheidet der vorletzte Mitunternehmer aus einer Mitunternehmerschaft aus, kommt es auf Grund der Vereinigung aller Anteile gemäß § 142 HGB zum Untergang der Mitunternehmerschaft und zur Übernahme des Vermögens durch den letzten Mitunternehmer. Da diese Übernahme Ausfluß der handelsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge ist, kommt es dabei steuerlich zu keiner Gewinnverwirklichung. Dieser Grundsatz gilt - wie das BMF in der Anfragebeantwortung vom , SWK-Heft 31/1997, Seite S 658, RdW 12, 766, ausgeführt hat - auc...