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Überstundenzuschläge
•Wird in einem Dienstvertrag festgelegt, daß mit dem Monatsgehalt quantitative und qualitative Mehrdienstleistungen sowie Mehraufwendungen abgegolten werden, führen selbst Aufzeichnungen über geleistete Überstunden nicht zur Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen, da bei Berechnung der jeweils tatsächlich geleisteten Überstunden der Grundlohn schwankend wäre. - (§ 68 EStG 1988), (Abweisung)
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