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Einbringung eines Mitunternehmeranteiles samt Sonderbetriebsvermögen nach Art. III UmgrStG
Das BMF hat mit der Anfragebeantwortung vom , z. B. SWK-Heft 2/1998, Seite S 27 f., seine Rechtsansicht betr. die Folgen einer Einbringung eines Mitunternehmeranteiles samt Sonderbetriebsvermögen nach Art. III UmgrStG bei der übernehmenden Körperschaft mitgeteilt.
Das BMF hält an dieser Rechtsansicht ungeachtet der in der Literatur (vgl. Schwarzinger/Wiesner, Umgründungssteuer-Leitfaden2, S. 631) vertretenen, davon z. T. abweichenden Ansicht fest.
Nach Ansicht des BMF bleibt bei Einbringungen gemäß Art. III UmgrStG hinsichtlich der mit einem Mitunternehmeranteil miteingebrachten Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens die Zugehörigkeit zum Sonderbetriebsvermögen bei der übernehmenden Körperschaft grundsätzlich erhalten. Dies ist lediglich dann nicht der Fall, wenn die Rechtsbeziehung, die die Wirtschaftsgüter des bisherigen Sonderbetriebsvermögens betrifft (z. B. Vermietung einer Liegenschaft), zum Geschäftsgegenstand der übernehmenden Körperschaft gehört oder aber die die Sonderbetriebsvermögenseigenschaft begründende Rechtsbeziehung wegfällt (z. B. Beendigung der Vermietung). Erfolgen diese Änderungen einbringungsverknüpft, folgt die Änderung den sich aus § 16 UmgrStG im konkreten Fall anzuwendenden Re...