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SWK 34, 1. Dezember 1998, Seite 120

Vergleich

Die Gerichtsgebührenpflicht knüpft an formale äußere Tatbestände an; demzufolge ist für die Bemessung der Gerichtsgebühr ausschließlich der Inhalt des Vergleiches maßgeblich, nicht aber die Absicht der Beschwerdeführerin, durch eine Gewinnerwartung aus dem im Vergleich abgeschlossenen Liefervertrag den ihr entstandenen Schaden zu kompensieren. - (§ 18 GGG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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