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SWK 34, 1. Dezember 1998, Seite 118

Außergewöhnliche Belastung

Werden in einer Vereinbarung alle wechselseitigen Ansprüche nach §§ 81 ff. EheG bereinigt und verglichen und ist eine Zahlung unmittelbare Folge dieser Vereinbarung, kann die Zahlung nicht als zwangsläufig erwachsen angesehen werden bzw. ist sie nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. - (§ 34 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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