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EuGH: PKW-Leasing: Ort der Leistung
• Mehrwertsteuer: Ort der Leistung bei PKW-Leasing - (Art. 9 Abs. 1 der 6. MWSt-RL)
Urteilstenor des EuGH: „Artikel 9 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, daß eine in einem Mitgliedstaat ansässige Leasinggesellschaft ihre Dienstleistungen nicht von einer festen Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat aus erbringt, wenn sie ihre Tätigkeit unter folgenden Umständen ausübt: Sie vermietet an in dem letztgenannten Mitgliedstaat ansässige Kunden Personenkraftwagen aufgrund von Leasingverträgen; ihre Kunden werden durch in diesem Mitgliedstaat ansässige unabhängige Vermittler angeworben; die Kunden suchen sich selbst die von ihnen gewünschten Fahrzeuge bei in diesem Mitgliedstaat ansässigen Vertragshändlern aus; die Leasinggesellschaft erwirbt die Fahrzeuge in diesem Mitgliedstaat, in dem sie zugelassen sind, und vermietet sie an ihre Kunden aufgrund von Leasingverträgen, die an ihrem Geschäftssitz aufgesetzt und unterzeichnet werden; die Kunden tragen die Kost...