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SWK 28, 1. Oktober 1997, Seite 116

Aktuelles aus der Steuerpraxis

Informationen aus dem Fachsenat für Steuerrecht

Dr. Johannes Reich-Rohrwig

Getränkesteuer und Europarecht

1. Mögliche Gesetzwidrigkeit der Getränkesteuererhebung in Restaurationsbetrieben

Wie bereits in SWK-Heft 22/1997, Seite T 95 f. zum Thema Getränkesteuer und Europarecht festgehalten, hat der EuGH in der Rechtssache Faaborg-Gelting Linien A/SFinanzamt Flensburg (vom , C-231/94) entschieden, daß Restaurationsumsätze als Dienstleistungen anzusehen sind.

Da Urteilen des EuGH grundsätzlich unbeschränkte zeitliche Wirkung zukommt, sah sich der österreichische Gesetzgeber genötigt, rückwirkend ab die ermäßigte Umsatzbesteuerung der Verabreichung von Speisen und bestimmten Getränken aufrecht zu erhalten (§ 10 Abs. 2 Z 1 lit. d UStG i. d. F. BGBl. 756/1996).

Ausgehend von diesem EuGH-Urteil wird von einem Teil der Fachwelt angenommen, daß damit der Getränkesteuererhebung im Rahmen von Restaurationsumsätzen mitS. 117 Wirkung ab EU-Beitritt () die gesetzliche Deckung entzogen wurde. Vertreter dieser Rechtsansicht weisen darauf hin, daß sowohl die Finanzausgleichsgesetze (1993 und 1997) als auch sämtliche Landes-Getränkesteuergesetze und die dazu ergangenen Gemeinde-Getränkesteuer-Verordnungen die Erhebungskompetenz sowie die Steuerpflicht auf den Tatbestand der Lieferung von Getränken und Sp...

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