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SWK 28, 1. Oktober 1997, Seite 27

Einkommensteuer - Betriebsaufgabe

Betriebsaufgabe (§ 24 EStG)

Eine Betriebsaufgabe und keine steuerschonende Betriebsunterbrechung liegt vor, wenn ein Unternehmer seine werbende Tätigkeit einstellt und keine wesentlichen Betriebsgrundlagen mehr vorhanden sind, die einem später identitätswahrend fortgeführten Betrieb dienen könnten (BFH , X R 31/95, in BB 1997, 1621).

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