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Einkommensteuer - Betriebsaufgabe
Betriebsaufgabe (§ 24 EStG)
Eine Betriebsaufgabe und keine steuerschonende Betriebsunterbrechung liegt vor, wenn ein Unternehmer seine werbende Tätigkeit einstellt und keine wesentlichen Betriebsgrundlagen mehr vorhanden sind, die einem später identitätswahrend fortgeführten Betrieb dienen könnten (BFH , X R 31/95, in BB 1997, 1621).