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URG: Kundmachungsfehler korrigiert
VON DR. JOHANNES REICH-ROHRWIG
Im jüngst erschienenen Artikel „URG: Kennzahlen für die Vermutung des Reorganisationsbedarfs", SWK-Heft 26/1997, Seite W 125, habe ich auf den Kundmachungsfehler im Bundesgesetzblatt hingewiesen, durch den die §§ 23 und 24 URG fehlerhaft wiedergegeben worden sind. Zur Behebung dieses Fehlers wurde am das gesamte (!) IRÄG 1997, dessen Art. XI das URG enthält, neu kundgemacht. Das IRÄG 1997 trägt nunmehr die BGBl. Nr. I 114/1997.
Die beiden Berechnungsformeln (Eigenmittelquote und Fiktive Schuldentilgungsdauer) lauten nun wie folgt:
„Eigenmittelquote
§ 23. Eigenmittelquote im Sinne dieses Gesetzes ist der Prozentsatz, der sich aus dem Verhältnis zwischen dem Eigenkapital (§ 224 Abs. 3 A HGB) und den unversteuerten Rücklagen (§ 224 Abs. 3 B HGB) einerseits sowie den Posten des Gesamtkapitals (§ 224 Abs. 3 HGB), vermindert um die nach § 225 Abs. 6 HGB von den Vorräten absetzbaren Anzahlungen andererseits, ergibt.
Fiktive Schuldentilgungsdauer
§ 24. (1) Zur Errechnung der fiktiven Schuldentilgungsdauer sind die in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen (§ 224 Abs. 3 C HGB) und Verbindlichkeiten (§ 224 Abs. 3 D HGB), vermindert um die im Unternehmen verfügbaren Aktiva n...