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SWK 28, 1. Oktober 1997, Seite 593

Abschreibungsdauer für vermietete Gebäude

VwGH-Stellungnahme zu Auswirkungen der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Mieters auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Vermieters

Dr. Christian Prodinger

Gebäude sind, wie sämtliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der technischen und wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeit. Bei vermieteten Gebäuden ist auf die Nutzung des Mieters abzustellen. Der VwGH hat zur Frage der Auswirkungen der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Mieters auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Vermieters Stellung genommen. Zu untersuchen ist, ob sich dadurch Auswirkungen auf die bisherige Lehre ergeben.

1. Abschreibungsdauer im betrieblichen Bereich

Die Abschreibungsdauer für Gebäude, die als Anlagevermögen eines Betriebsvermögens gehalten werden, richtet sich zunächst nach der Sonderregelung des § 8 Abs. 1 EStG. Danach kann für Gebäude ohne Nachweis einer Nutzungsdauer eine bestimmte Abschreibung geltend gemacht werden. Der AfA-Satz beträgt dabei für Gebäude, die unmittelbar der Betriebsausübung eines Land- und Forstwirtes oder Gewerbetreibenden dienen, 4% und für unmittelbar dem Bank- und Versicherungsbetrieb dienende Gebäude 2,5%. Für Gebäude, die anderen Zwecken dienen, kann bis zu 2% AfA angesetzt werden. Die Sätze sind als Höchstgrenzen zu verstehen, sodaß auch län...

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