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SWK 28, 1. Oktober 1997, Seite 600

Bewertung bei Mineraliensammlern

(BMF) - Sachverhalt

Sammler von Steinen (Bergkristallen u. a.) verkaufen im Gebirge aufgefundene Steine kurze Zeit später an Dritte. Angefragt wird die Bewertung.

Beurteilung

Einlagen sind alle Zuführungen von Wirtschaftsgütern aus dem außerbetrieblichen Bereich (§ 4 Abs. 1 EStG). Einlagen sind mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen; sie sind höchstens mit den um Absetzungen für Abnutzung nicht gekürzten tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn Gegenstand der Einlage bewegliche Wirtschaftsgüter sind, die innerhalb eines Jahres vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt und nicht außerhalb einer betrieblichen Tätigkeit zur Erzielung von Einkünften verwendet worden sind (§ 6 Z 5 EStG).

Werden aus betrieblichem Anlaß einzelne Wirtschaftsgüter unentgeltlich in das Betriebsvermögen eines anderen Steuerpflichtigen übertragen, so gilt für den Empfänger als Anschaffungskosten der Betrag, den er für das einzelne Wirtschaftsgut im Zeitpunkt des Empfanges hätte aufwenden müssen (fiktive Anschaffungskosten); liegt ein betrieblicher Anlaß nicht vor, dann gilt dies als Einlage (§ 6 Z 9 lit. b EStG).

Sollten die Mineralien überhaupt vom Berggesetz 1975 erfaßt sein, dann gilt dieses Ges...

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