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Einkommensteuer - Pensionsrückstellung, Gesellschafter-Geschäftsführer
Pensionsrückstellung, Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 14 EStG)
Nach Rechtsprechung und Verwaltungspraxis in Deutschland stellt eine Pensionszusage an einen geschäftsführenden Gesellschafter eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn der Zeitraum zwischen Zusage und Zeitpunkt des vorgesehenen Eintritts in den Ruhestand entweder weniger als zehn Jahre beträgt oder wenn dieser Zeitraum zwar mindestens drei Jahre beträgt, der Gesellschafter-Geschäftsführer dem Betrieb aber weniger als zwölf Jahre angehört (dBMF-Schreiben , BStBl. II S. 637, in BB 1997, 1632).