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SWK 28, 1. Oktober 1997, Seite 119

Nochmals: Dachbodenausbau und Mietzinsrücklagen

Mag. Wolfgang Nemec, FLD für Wien, Niederösterreich und Burgenland, schreibt uns zur Stellungnahme von Dr. Ernst Mayrhofer in SWK-Heft 25/1997, Seite T 105:

„Ich danke Mayrhofer, daß er mich in der SWK als'hochrangigen Vertreter der Finanzverwaltung' bezeichnet, ich muß diese hohe Ehre jedoch bescheiden von mir weisen. Im übrigen habe ich mich nicht der Ansicht angeschlossen, daß ein vom Vermieter finanzierter Dachbodenausbau gemäß § 116 Abs. 5 EStG 1988 mit bestehenden steuerfreien Beträgen verrechenbar wäre. Bemerkenswert ist, daß auch Kohler, Steuerleitfaden zur Vermietung, Seite 273, darauf hinweist, daß ein Dachbodenausbau, den der Mieter vorgenommen hat und der nicht dem Vermieter zugerechnet worden ist, keinesfalls vom Vermieter als Maßnahme nach § 10 MRG abgelöst werden kann, um in den steuerlichen Vorteil einer Zehntelabsetzung zu gelangen. Wenn der Vermieter somit nicht vom Wahlrecht des § 28 Abs. 4 EStG 1988 Gebrauch machen kann, sind die Ablösezahlungen steuerlich so zu behandeln, als hätte der Vermieter die abgelösten Arbeiten selbst durchgeführt (vgl. Quantschnigg/Schuch, Handbuch EStG 1988, § 28 Tz. 46). Da die Errichtung einer ungeförderten Dachgeschoßwohnung Herstellungsaufwand darstellt, hat der Vermieter die (Ablöse-)Koste...

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