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Umsatzsteuer - Organschaft und Konkurs
Organschaft und Konkurs (§ 2 Abs. 2 UStG)
Bei Organschaften, bei denen der Organträger Geschäftsführer der Organgesellschaft ist, endet die Organschaft nur dann bereits vor Konkurseröffnung, wenn der „vorläufige Konkursverwalter" (Sequester) den maßgeblichen Einfluß auf die Organgesellschaft erhält und ihm eine vom Organträger abweichende Willensbildung möglich ist (BFH , V R 96/96, in BB 1997, 1724).