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SWK 28, 1. Oktober 1997, Seite R 103
Gewerbeertrag: Ermittlung
• Bei der Ermittlung des Gewerbeertrages war das Entgelt für die Einräumung einer Abbauberechtigung zur Hälfte zum Gewinn hinzuzurechnen - (§ 7 Z 8 GewStG), (Abweisung)
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