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Nachlässe eines Künstlers
(BMF) - Veräußert ein selbständig tätiger Wissenschaftler, Schriftsteller oder Komponist Teile seines Werkes („Vorlässe"), ist der Veräußerungserlös nach dem geltenden Einkommensteuergesetz grundsätzlich den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen zuzurechnen. Gleiches gilt, wenn ein Kulturschaffender Teile seines Werkes gegen Entgelt auf Zeit zur Nutzung überläßt. Die gleiche steuerliche Behandlung erfährt die Veräußerung von Nachlässen durch die Erben. Denn mit dem Tode eines Künstlers wird dessen Betriebsvermögen (Kunstwerke) zum Betriebsvermögen der Erben. Aus der Veräußerung erzielen die Erben nachträgliche einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit des Erblassers. Bei Veräußerung des gesamten Nachlasses kommt der halbe Einkommensteuersatz in Betracht.
Nach dem Umsatzsteuergesetz unterliegt jede Lieferung und sonstige Leistung, sofern nicht eine Steuerbefreiung vorgesehen ist, der Umsatzbesteuerung. Auch die entgeltliche Überlassung von Teilen eines schriftstellerischen Werkes durch einen als Unternehmer tätigen Schriftsteller unterliegt somit der Umsatzsteuer, und zwar unabhängig davon, wer der Leistungsempfänger (z. B. Österreichische Nationalbibliothek) ist. Eine Umsatzste...