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SWK 28, 1. Oktober 1997, Seite 105

Doppelte Haushaltsführung

Der Aufwand für die doppelte Haushaltsführung ist als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn dem Arbeitnehmer die Verlegung des Wohnsitzes an den Tätigkeitsort nicht zumutbar ist, weil er schon über 60 Jahre alt ist und spätestens mit 65 Jahren seine Berufstätigkeit einstellen wird - (§ 34 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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