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SWK 3, 20. Jänner 1997, Seite 11

Kanalbenützungsgebühr

Die Abgabenschuld für die Kanalbenützungsgebühr entsteht nicht mit Eintritt der Rechtskraft der Benützungsbewilligung, sondern mit dem Monatsersten des Monates, in dem erstmalig die Benützung des Kanales möglich ist - (§ 12 NÖ KanalG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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