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SWK 3, 20. Jänner 1997, Seite T 22

Steuertermine im Februar

(FLD) - Am sind folgende Abgaben fällig:

• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Dezember 1996 bzw. für das 4. Viertel 1996 - bei Vorverlegung des Fälligkeitstages: Vorauszahlung für den Monat Jänner 1997;

• Kammerumlage für das 4. Viertel 1996;

• Normverbrauchsabgabe für den Monat Dezember 1996;

• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Dezember 1996;

• Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Viertel 1996;

• Lohnsteuer für den Monat Jänner 1997;

• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Jänner 1997;

• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Jänner 1997;

• Einkommensteuer (Abzugsteuer) für dienstnehmerähnlich und aufgrund freier Dienstverträge beschäftigte Personen gemäß § 109 a EStG für den Monat Jänner 1997;

• Straßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat Jänner 1997;

• Straßenbenützungsabgabe (bei jahresweiser Berechnung); Jahresbetrag bzw. erster Teilbetrag für das Jahr 1997;

• Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel 1997;

• Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel 1997;

• die vom Grundsteuermeßbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 1. Viert...

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