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Verfahren: mündliche Verhandlung
• Eine öffentliche mündliche Verhandlung ist im Verfahren betreffend Übertretung nach dem Steiermärkischen Parkgebührengesetz durchzuführen, wenn der Beschuldigte behauptet, die Kurzparkzone sei nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet - (§ 51 e VStG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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