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SWK 3, 20. Jänner 1997, Seite S 55

Leasingvorauszahlungen bei Überschußermittler

(BMF) - Im Rahmen der Überschußrechnung müssen Vorauszahlungen von Mietkosten gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauszahlung verteilt werden, außer sie betreffen lediglich das laufende und das folgende Jahr (§ 19 Abs. 3 EStG 1988).

Sachverhalt der Anfrage

Das Leasingentgelt ist jeweils im voraus für ein volles Jahr zum 1. 10. fällig. Zudem besteht für den Leasingnehmer die Option, eine weitere Jahresleasingrate im voraus für das darauffolgende Jahr zu leisten.

Beispiel

Leasingrate 1: Fällig für - , Zahlung am

Leasingrate 2: Fällig für - , Zahlung am

Beurteilung Unter die Verteilungsregel fällt die Leasingrate 2, weil sie nicht lediglich das laufende und das folgende Jahr betrifft (vgl. Abschn. A Pkt. 6.2 Beispiel 2). Werden die in einem Jahr geleisteten Leasingraten 1 und 2 wirtschaftlich als zusammenhängend angesehen, fällt auch die Leasingrate 1 unter die Verteilungsregel. (

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