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SWK 3, 20. Jänner 1997, Seite 11

Kanaleinmündungsgebühr NÖ

Kanaleinmündungsgebühr ist für den Anschluß eines Neubaues an die öffentliche Kanalanlage mit Rechtskraft der Benützungsbewilligung auch dann zu entrichten, wenn das Grundstück schon früher an einen Regenwasserkanal angeschlossen war - (§ 12 Abs. 1 NÖ KanalG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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