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SWK 3, 20. Jänner 1997, Seite R 9

Ausstellung von Rechnungen

Vorsteuer kann nur aufgrund eines Beleges beansprucht werden, auf dem sowohl der Name als auch die richtige Adresse angegeben ist - (§ 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1979), (Abweisung)

(, 0134)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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