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SWK 3, 20. Jänner 1997, Seite R 9
Ausstellung von Rechnungen
• Vorsteuer kann nur aufgrund eines Beleges beansprucht werden, auf dem sowohl der Name als auch die richtige Adresse angegeben ist - (§ 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1979), (Abweisung)
(, 0134)