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VfGH: Werbung im Kabelrundfunk
• Aufhebung des Verbotes der kommerziellen Werbung der zum Kabelrundfunk Berechtigten - (§ 24 b Abs. 2 RundfunkVO)
Aufgehoben wurde § 24 b Abs. 2 der - gemäß Art. I Abs. 1 Z 7 des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 267/1972 als Bundesgesetz geltenden - Rundfunkverordnung, BGBl. Nr. 333/1965 in der Fassung BGBl. Nr. 507/1993 und BGBl. Nr. 701/1995. Das absolute Verbot jeglicher kommerziellen Werbung verletzt die verfassungsgesetzlich gewährleistete Meinungsfreiheit (Art. 10 EMRK) und greift als Verbot bestimmter erwerbswirtschaftlicher Tätigkeit auch in die verfassungsgesetzlich gewährleistete Erwerbsausübungsfreiheit (Art. 6 StGG) ein. (Gesetzesaufhebung)
( u. a.)